Kindergeld: Nachgezahlte Berufsausbildungsbeihilfe des Filius kostet Anspruch der Eltern

16-DEC-09

Wird einem volljährigen Sohn in der Ausbildung, für den seine Eltern Kindergeld beziehen, für das Vorjahr eine Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt, so ist sie "in vollem Umfang bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge" des Kindes "im Jahr des Zuflusses zu berücksichtigen". (Dies hatte hier zur Folge, dass die Beihilfe auf die ersten sechs Monate des Jahres umgelegt wurde, in denen der Filius noch in der Berufsausbildung stand. Da damit der anteilige Grenzbetrag in Höhe von 3.840 Euro (= 1/2 von 7.680 Euro) überschritten war, mussten die Eltern das bereits empfangene Kindergeld zurückzahlen.) (Bundesfinanzhof, III R 95/06)